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	<title>Kommentare zu: Werbungskosten Arbeitslosigkeit</title>
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	<description>Lohn, Einkommen und Verdienst</description>
	<pubDate>Wed, 23 May 2012 02:51:12 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Leser</title>
		<link>http://www.gehalt-und-besoldung.de/index.php/werbungskosten-arbeitslosigkeit/#comment-1050</link>
		<dc:creator>Leser</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Sep 2009 09:05:32 +0000</pubDate>
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		<description>Wenn Sie erwerbstätig sind, gehören die Kindergartenbeiträge zu den Werbungskosten (§ 11 Abs. 2 Nr. 5) und es ist zu prüfen, ob damit
die Werbungskostenpauschale überschritten wird. Ist das der Fall, können Sie beim Finanzamt die höhere Pauschale eintragen lassen und dadurch ihr Nettoeinkommen erhöhen</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Sie erwerbstätig sind, gehören die Kindergartenbeiträge zu den Werbungskosten (§ 11 Abs. 2 Nr. 5) und es ist zu prüfen, ob damit<br />
die Werbungskostenpauschale überschritten wird. Ist das der Fall, können Sie beim Finanzamt die höhere Pauschale eintragen lassen und dadurch ihr Nettoeinkommen erhöhen</p>
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