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Werbungskosten Arbeitslosigkeit

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Tags:Arbeitslose, Werbungskosten, Arbeitslosigkeit

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Info:
Werbungskosten Arbeitslosigkeit ist Beitrag Nr. 517
Author:
Leser am 29. August 2009 um 13:33
Kategorie:
Steuern
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1 Kommentar »

  1. Leser

    Wenn Sie erwerbstätig sind, gehören die Kindergartenbeiträge zu den Werbungskosten (§ 11 Abs. 2 Nr. 5) und es ist zu prüfen, ob damit
    die Werbungskostenpauschale überschritten wird. Ist das der Fall, können Sie beim Finanzamt die höhere Pauschale eintragen lassen und dadurch ihr Nettoeinkommen erhöhen

    #1 Kommentar vom 22. September 2009 um 11:05

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