Nach der Pfändungstabelle ist in Abhängigkeit von Unterhaltspflichten ein bestimmter Teil des Einkommens pfändungsfrei, z. B. gilt für Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtung ein Freibetrag von 985,15 Euro pro Monat.
Tags:Einkommen, Freibetrag, Tabelle, Unterhalt
Silberstern
Je nach Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen im eigenen Haushalt, gibt es gemäß der Insolvenzordnung lediglich bestimmte Teile des Einkommens, die pfändbar sind.
#1 Kommentar vom 02. Dezember 2008 um 10:54