Nach der Pfändungstabelle ist in Abhängigkeit von Unterhaltspflichten ein bestimmter Teil des Einkommens pfändungsfrei, z. B. gilt für Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtung ein Freibetrag von 985,15 Euro pro Monat.
Keine Tags zu diesem Beitrag.Nach der Pfändungstabelle ist in Abhängigkeit von Unterhaltspflichten ein bestimmter Teil des Einkommens pfändungsfrei, z. B. gilt für Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtung ein Freibetrag von 985,15 Euro pro Monat.
Keine Tags zu diesem Beitrag.« Gehalt Rechtsanwalt Durchschnittseinkommen – Öffentlicher Dienst Kindesunterhalt »
RSS-Feed für Kommentare zu diesem Artikel.
Silberstern
Je nach Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen im eigenen Haushalt, gibt es gemäß der Insolvenzordnung lediglich bestimmte Teile des Einkommens, die pfändbar sind.
#1 Kommentar vom 02. Dezember 2008 um 10:54