Professoren können seit dem 1. Januar 2005 nur noch in ein W Amt berufen werden. Für Juniorprofessoren steht die Besoldungsgruppe W1 mit einem Grundgehalt von 3.405,34 Euro zur Verfügung. W2 Professoren erhalten ein Grundgehalt in Höhe von 3.890,03 Euro; W3 Professoren ein Grundgehalt in Höhe von 4.723,61 Euro. Die Grundgehälter als Mindestbezug sind ruhegehaltfähig.
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Die Zahl weiblicher Doktoranden steigt stark an, doch in Forschung und Lehre dominieren die Männer, in der höchsten Besoldungsgruppe (C4/W3), in der die Bezahlung am besten.
#1 Kommentar vom 05. August 2009 um 16:21