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Verlustabschreibung bei Wohneigentum

Die steuerliche Abschreibung eines Gebäudes oder Gebäudeteils ist gesetzlich genau festgelegt. Dabei haben Eigentümer die Wahl zwischen der linearen (konstant zwei Prozent) und der degressiven Abschreibung (unterschiedliche Abschreibungssätze im Laufe der Jahre).

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Verlustabschreibung bei Wohneigentum ist Beitrag Nr. 237
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Leser am 17. Februar 2009 um 20:01
Kategorie:
Steuern
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