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Unterhalt Fahrtkosten

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Tags:Fahrtkosten, Unterhalt

« Muster Bescheinigung Finanzamt – Steueränderung Heirat »

Info:
Unterhalt Fahrtkosten ist Beitrag Nr. 505
Author:
Leser am 19. August 2009 um 02:55
Kategorie:
Steuern
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3 Kommentare »

  1. Leser

    Der unterhaltspflichtige Elternteil ist berechtigt, die Fahrtkosten, die ihm im Rahmen seines Umgangsrechts durch monatliche Besuche bei seinen in größerer Entfernung (hier einfach über 600 Kilometer) wohnenden Kindern entstehen, unterhaltsmindernd von seinem Einkommen abzuziehen, wenn die Aufwendungen weder aus dem Kindergeld noch aus anderen Mitteln, die den notwendigen Selbstbehalt übersteigen, getragen werden können.
    Beschluss des OLG Bremen vom 23.10.2007 / 4 WF 155/07

    #1 Kommentar vom 19. August 2009 um 03:40

  2. Leser

    Der unterhaltspflichtige Elternteil ist zur Reduzierung der beruflich bedingten Fahrkosten verpflichtet, damit er die ihm im Rahmen einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit auferlegten Unterhaltszahlungen leisten kann.

    #2 Kommentar vom 10. Oktober 2009 um 18:32

  3. Leser

    Gehören alle Aufwendungen für die Instandhaltung meines Fahrzeuges zu den Unterhaltungsaufwendungen ?

    #3 Kommentar vom 30. Juli 2010 um 20:17

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