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Tarifvertrag Tischler Rheinlandpfalz

Jüngere Arbeitnehmer dürfen im Tarifvertrag nicht beim Gehalt benachteiligt werden. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen in Frankfurt hervor (Az.: 2 Sa 1689/08). Demnach ist es eine unzulässige Diskriminierung, wenn die Höhe der tariflichen Grundvergütung nach dem Alter gestaffelt ist.

Tags:Verdienst, Handwerker, Tariflohn

« Bildungsurlaub – Bildungsurlaub öffentlicher Dienst »

Info:
Tarifvertrag Tischler Rheinlandpfalz ist Beitrag Nr. 346
Author:
Leser am 24. Juni 2009 um 02:03
Kategorie:
Berufe
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