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Steuertabelle für alleinerziehend

Zu den vielen kleinen Maßnahmen der Familienförderung im Steuerrecht gehört auch der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG). Er beträgt 1.308 Euro im Kalenderjahr (= 109 Euro monatlich) und ist bereits in die Lohnsteuertabelle eingearbeitet (Steuerklasse II). Alleinerziehende mit Steuerklasse II erhalten die steuerliche Entlastung also schon während des laufenden Kalenderjahres durch einen geringeren Lohnsteuerabzug von ihrer Einkünften.

Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag

Tags:Steuerklasse, Kinderfreibetrag, Kindergeld, Lohnsteuertabelle, Steuertabelle

« Steuerberechnung Zweitwohnung – Einspruch Texte Finanzamt »

Info:
Steuertabelle für alleinerziehend ist Beitrag Nr. 308
Author:
Leser am 20. Juni 2009 um 17:10
Kategorie:
Steuern
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2 Kommentare »

  1. Leser

    Hallo, ich bin alleinerzeihende Mutter mit 2 Kinder und arbeite nächsten Monat wieder Vollzeit als Kauffrau im Einzellhandel. Wieviele Steuerabzug habe ich noch wegen der Kinder ?

    #1 Kommentar vom 12. Juli 2009 um 12:50

  2. Leser

    Wer zuwenig verdient, sollte zum Wohngeldamt und Wohngeld beantragen, dass können mal schnell 100 bis 200 Euro extra sein.

    #2 Kommentar vom 31. Juli 2010 um 16:04

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