Zu den vielen kleinen Maßnahmen der Familienförderung im Steuerrecht gehört auch der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG). Er beträgt 1.308 Euro im Kalenderjahr (= 109 Euro monatlich) und ist bereits in die Lohnsteuertabelle eingearbeitet (Steuerklasse II). Alleinerziehende mit Steuerklasse II erhalten die steuerliche Entlastung also schon während des laufenden Kalenderjahres durch einen geringeren Lohnsteuerabzug von ihrer Einkünften.
Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag
- alleinstehender Elternteil
- mit Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag
- und das Kind gehört zum Haushalt
Leser
Hallo, ich bin alleinerzeihende Mutter mit 2 Kinder und arbeite nächsten Monat wieder Vollzeit als Kauffrau im Einzellhandel. Wieviele Steuerabzug habe ich noch wegen der Kinder ?
#1 Kommentar vom 12. Juli 2009 um 12:50
Leser
Wer zuwenig verdient, sollte zum Wohngeldamt und Wohngeld beantragen, dass können mal schnell 100 bis 200 Euro extra sein.
#2 Kommentar vom 31. Juli 2010 um 16:04