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Tags:Fahrtkosten
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Nach einem aktuellen Finanzgerichtsurteil können Kosten für Fahrten des Arbeitnehmers direkt zum Kunden voll absetzbar sein. Im konkreten Fall ging es um angestellte Kraftfahrer eines Transport- und Kurierdienstes, die mit ihrem eigenen Pkw zu den Firmensitzen der Kunden ihres Arbeitgebers fahren und dort Auslieferungsfahrzeuge übernehmen, die sie am Abend dort wieder abstellen.
#1 Kommentar vom 10. Oktober 2009 um 18:35