Zum Inhalt springen


Gehalt-und-Besoldung.de - Lohn, Einkommen und Verdienst


Steuerklasse 5

Die Lohnsteuerklasse fünf ist eine Steuerklasse, die nur von Verheirateten genutzt werden kann, die nicht dauernd getrennt leben. Sie kann bereits im Jahr der Eheschließung als Steuerklasse in die Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Die Steuerklasse fünf kann von demjenigen Ehegatten genutzt werden, der ein nur geringes oder aber gar kein Einkommen bezieht.

Hierbei sind in erster Linie Ehen angesprochen, bei denen ein Partner beispielsweise aufgrund der Kindererziehung aktuell keine Beschäftigung ausübt oder aber nur in Teilzeit beschäftigt ist. Aber auch Ehepartner, die aktuell arbeitslos sind oder aber sich um Haushalt und Kindererziehung kümmern, können diese Lohnsteuerklasse nutzen. Wer seinen Lohn oder das Gehalt mit der Steuerklasse fünf versteuern lässt, wird im Verhältnis zu den anderen vorhandenen Steuerklassen sehr hoch besteuert. Gerade bei geringen Einkommen fällt dies aber nur geringfügig ins Gewicht.

Tags:Steuerklasse

« Steuererklärung Formulare Vordruck – Pauschbetrag Kontoführungsgebühren Steuererklärung »

Info:
Steuerklasse 5 ist Beitrag Nr. 311
Author:
Leser am 20. Juni 2009 um 16:46
Kategorie:
Steuern
Trackback:
Trackback URI

1 Kommentar »

  1. Leser

    Ab 2010 lässt sich nicht nur ein größerer Teil der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich absetzen. Das Bürgerentlastungsgesetz bringt auch Hilfen gegen die Wirtschaftskrise und Änderungen bei der Geldanlage.

    #1 Kommentar vom 05. August 2009 um 16:25

Kommentar-RSS: RSS-Feed für Kommentare zu diesem Artikel.

Einen Kommentar hinterlassen

  

Andere Artikel