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Tags:Steuern, Werbungskosten, Steuerberater
Leser
Die Lehrgangskosten sind einwandfrei abziehbate Fortbildungskosten im Beruf. Dazu gehören Fahrtkosten, Literaturkosten, Verpflegungskosten, Unterbringung ( Hotel etc.) usw. ! Der Steuerberater oder auch Anwärter wäre ja wohl der letzte der sowas nicht weiß
#1 Kommentar vom 30. Juli 2010 um 19:50