Gehören zum Nachlass Wertpapiere, auf die bis zum Todeszeitpunkt des Erblassers noch nicht fällige Zinsansprüche aus Stückzinsen entfallen, fließen dem Erben diese aufgelaufenen Zinsen später durch die Auszahlung als steuerpflichtige Kapitaleinnahmen zu. Dabei ist es nach dem aktuellen Urteil vom Finanzgericht München zulässig, dass die hierauf entfallende Einkommensteuer nicht als latente Einkommen Steuerbelastung über die Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer abgezogen wird.
Tags:Steuer, Erbschaftsteuer, Spekulationssteuer, Einkommensteuer, Zinsen
Leser
Seit der Einführung der Abgeltungssteuer, werden pauschal an das Finanzamt 25% bei Kapitaleinkünften abgeführt. Wer einen niedrigeren Steuersatz hat, sollte sich die zuviel abgeführte Steuer zurückholen.
#1 Kommentar vom 24. Juli 2009 um 21:33