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Schenkungssteuer

Unser Sohn soll demnächst das elterliche Haus übernehmen und bekommt dieses quasi geschenkt. Ein guter Bekannter meinte nun das auf die Schenkung eine Steuer anfällt. Ist das richtig und wenn wie hoch wird diese ausfallen. Wir haben das Haus 40 jahre lang abgezahlt und es ist gerade schuldenfrei, da kann doch etwas nicht richtig sein, das hier eine Schenkungssteuer erhoben wird.

Tags:Erbschaftsteuer

« Regionalklassen Kfz Versicherung – Steuererklärung Formulare Vordruck »

Info:
Schenkungssteuer ist Beitrag Nr. 314
Author:
Leser am 20. Juni 2009 um 16:28
Kategorie:
Steuern
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1 Kommentar »

  1. Leser

    Vorteil einer vorgezogenen Schenkung ist, dass alle Schenkungen nur innerhalb von 10 Jahren zusammengerechnet werden. Liegen also zwischen zwei Schenkungen oder einer Schenkung und der Erbschaft mehr als 10 Jahre, dann werden für beide Vorgänge die jeweils gleichen Freibeträge in voller Höhe wirksam. Ein großes Erbe kann man mit dieser Methode also über viele Jahrzehnte aufteilen und damit die Steuerpflicht mindern oder ganz auf 0 setzen.

    #1 Kommentar vom 05. August 2009 um 16:10

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