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Wechsel oder Eintritt in die private Krankenversicherung sollten sehr genau überlegt werden. Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur bis zum 55. Lebensjahr möglich, und das auch nur im Zusammenhang mit einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Arbeitslosigkeit.
#1 Kommentar vom 15. August 2009 um 23:48