Der Beruf des Polizeibeamten gehört unter den Staatsdiener unzweifelbar zu den am schlecht bezahltesten Berufen überhaupt. Das liegt in erster Linie an den hohen Anforderungen die der Beruf mit sich bringt. Abgesehen von den Gefahren und dem oftmals schlechten Klientel, hat der Polizeibeamte generell alle Verwaltungsformalitäten die mit einem Vorgang oder einer Anzeige zu tun haben selbst zu bearbeiten.
Die Polzeibeamten des Landes und der Bundespolizei erhalten je nach Dienstbezeichnung folgende Gehaltsstufe:
- A7 Polizeimeister 1796,44 bis 2293,21
- A8 Polizeiobermeister 1905,75 bis 2499,94
- A9 Polzeihauptmeister / Polizeikommissar 2027,04 bis 2663,90
- A10 Polizeioberkommissar 2180,15 bis 2992,63
- A11 Polizeihautpkommissar auch als A12 möglich 2505,27 bis 3337,81
- A12 Erster Polizeihautpkommissar auch als A13 möglich 2690,42 bis 3682,99
- A13 Polizeirat 3021,82 bis 4093,67
- A14 Polizeioberrat 3142,91 bis 4532,84
- A15 Polizeidirektor 4076,34 bis 5118,27
Bei den Gehältern handelt es sich um das Bruttogehalt ohne Zulagen. Die Beamten bei der Bundespolizei verdienen allerdings mehr, da sich diese bei den Sozialabgaben nicht krankenversichern müssen, sondern zu 100 % freie Heilfürsorge bekommen.
Nebenbei geniessen einige Beamte berechtigt noch diverse Zulagen, die zuzüglich zum Gehalt gezahlt werden. So bekommt beispielsweise ein junger Polizeibeamter 21 Jahre nach seiner Ausbildung im mittleren Dienst Besoldungsgruppe A7 ( Polizeimeister ) auf folgende Zulagen im Streifendienst:
Grundgehalt: 1741 Euro
Polizeizulage: 127 Euro
Schichtzulage: 100 Euro
Dienst zu ungünstigen Zeiten Zulage: ca. 200 Euro
Streifendienstzulage: 60 Euro
Stellenzulage: 64 Euro
Zusammen: 2292 Euro
Rein rechnerisch wäre die Besoldung nebst Zulagen des jungen Polizeibeamten mittlerer Dienst vergleichbar, mit der normalen Besoldung bei einem Beamten gehobener Dienst der Besoldungsgruppe A10, A11.
Tags:Besoldung, Verdienst, Besoldungsgruppe, Gehalt, Beamte
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