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Öffentlicher Dienst Kindesunterhalt

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Info:
Öffentlicher Dienst Kindesunterhalt ist Beitrag Nr. 72
Author:
Leser am 30. November 2008 um 18:57
Kategorie:
Berufe, Steuern
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1 Kommentar »

  1. Doris

    Beamte, Angestellte oder Arbeiter im ÖD haben beim Kinderunterhalt keine besondere Rangstellung und müssen sich genau wie alle andere an die Düsseldorfer Tabelle halten. Maßgebend ist das Nettogehalt abzgl. 5 % pauschal für berufsbedingte Aufwendungen sowie eventuell der vollen anfallenden Krankenversicherungskosten.

    #1 Kommentar vom 18. Januar 2009 um 22:59

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