Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ist eine Partnerschaft, die ohne Trauschein gelebt wird, sonst aber in sozialer Hinsicht keinen Unterschied erkennen lässt. In rechtlicher Hinsicht jedoch bestehen immer noch massive Unterschiede. Zwar ist die nichteheliche Lebensgemeinschaft inzwischen in vielen Belangen der Ehe gleichgestellt, beispielsweise wenn es um Unterhaltsforderungen nach langjähriger Partnerschaft geht, jedoch nicht grundsätzlich in allen Bereichen.
Tags:Ehe, Unterhalt, Steuertips, Ledig
Paul
Steuerliche Berücksichtigung von Kindern: Hier kommt es zur Gleichstellung der Ehe mit der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
#1 Kommentar vom 10. Juni 2009 um 20:26
Leser
Doppelte Haushaltsführung bei nicht ehelicher Lebensgemeinschaft:
Begründet ein kinderloser Steuerpflichtiger, nachdem er am Arbeitsort eine Wohnung bezogen hat, an einem anderen Ort aufgrund einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft seinen Familienhausstand, liegt keine doppelte Haushaltsführung vor (FG Düsseldorf, Urteil vom 14.08.2008 - 11 K 1160/07).
#2 Kommentar vom 04. August 2009 um 23:52