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Lohnsteuerklassenwechsel ausrechnen

Wann kann der Lohnsteuerklassenwechsel durchfeührt werden.

  • sind vor dem 1. Januar des Jahres möglich, für das die Lohnsteuerkarte ausgestellt wird bzw. wurde
  • treten zum 1. des Folgemonats in Kraft
  • treten bei Heirat und Geburt eines Kindes vom Tag des Ereignisses an in Kraft
  • können im Laufe des Jahres grundsätzlich nur einmal, spätestens bis zum 30. November vorgenommen werden

Ausnahmen

  • die Änderung erfolgt vor Beginn der Gültigkeit der Lohnsteuerkarte
  • der Anlass für die Änderung der Steuerklasse steht im Zusammenhang mit der Aufnahme oder Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses (Arbeitslosigkeit eines Ehepartners)
  • es besteht Mutterschutz oder
  • Sie möchten die nach Ihrer Heirat gewählte Lohnsteuerklasse erneut ändern

Beantragung:

  • persönlich oder
  • schriftlich

Bei schriftlicher Beantragung des Lohnsteuerklassenwechsel unbedingt vermerken, in welche Steuerklasse die Änderung erfolgen soll.

Tags:Ehe, Lohnsteuerkarte, Arbeitslosigkeit, Lohnsteuerklasse, Steuerklasse

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Info:
Lohnsteuerklassenwechsel ausrechnen ist Beitrag Nr. 353
Author:
Leser am 24. Juni 2009 um 02:20
Kategorie:
Steuern
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1 Kommentar »

  1. Leser

    Konjunkturprogramme und neue Steuergesetze - das Jahr 2009 bringt Steuerzahlern diverse Änderungen. Gerade deshalb sollten Selbständige, Kapitalanleger, Immobilienbesitzer und gut verdienende Angestellte den bevorstehenden Jahreswechsel nutzen, um ihre Steuerangelegenheiten zu regeln.

    #1 Kommentar vom 22. September 2009 um 11:03

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