Wann kann der Lohnsteuerklassenwechsel durchfeührt werden.
- sind vor dem 1. Januar des Jahres möglich, für das die Lohnsteuerkarte ausgestellt wird bzw. wurde
- treten zum 1. des Folgemonats in Kraft
- treten bei Heirat und Geburt eines Kindes vom Tag des Ereignisses an in Kraft
- können im Laufe des Jahres grundsätzlich nur einmal, spätestens bis zum 30. November vorgenommen werden
Ausnahmen
- die Änderung erfolgt vor Beginn der Gültigkeit der Lohnsteuerkarte
- der Anlass für die Änderung der Steuerklasse steht im Zusammenhang mit der Aufnahme oder Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses (Arbeitslosigkeit eines Ehepartners)
- es besteht Mutterschutz oder
- Sie möchten die nach Ihrer Heirat gewählte Lohnsteuerklasse erneut ändern
Beantragung:
- persönlich oder
- schriftlich
Bei schriftlicher Beantragung des Lohnsteuerklassenwechsel unbedingt vermerken, in welche Steuerklasse die Änderung erfolgen soll.
Tags:Ehe, Lohnsteuerkarte, Arbeitslosigkeit, Lohnsteuerklasse, Steuerklasse
Leser
Konjunkturprogramme und neue Steuergesetze - das Jahr 2009 bringt Steuerzahlern diverse Änderungen. Gerade deshalb sollten Selbständige, Kapitalanleger, Immobilienbesitzer und gut verdienende Angestellte den bevorstehenden Jahreswechsel nutzen, um ihre Steuerangelegenheiten zu regeln.
#1 Kommentar vom 22. September 2009 um 11:03