Seit der Steuerreform ist Steuerklasse II nur für “echte” Alleinerziehende, die nicht mit einem Partner zusammenleben. Eine Heirat führt nicht automatisch zur Steuerkombination III/V, es ist auch IV/IV möglich, welche im Prinzip der I entspricht, diese Kombination nimmt man, wenn beide etwa gleich viel verdienen.
Tags:Alleinerziehend, Ehe, Lohnsteuerklasse, Steuerklasse
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