Zum Inhalt springen


Gehalt-und-Besoldung.de - Lohn, Einkommen und Verdienst


Lohnsteuerklassen Kind

Seit der Steuerreform ist Steuerklasse II nur für “echte” Alleinerziehende, die nicht mit einem Partner zusammenleben. Eine Heirat führt nicht automatisch zur Steuerkombination III/V, es ist auch IV/IV möglich, welche im Prinzip der I entspricht, diese Kombination nimmt man, wenn beide etwa gleich viel verdienen.

Tags:Alleinerziehend, Ehe, Lohnsteuerklasse, Steuerklasse

« Eingruppierung T6 Tarif – Beamtenbezüge Steuern »

Info:
Lohnsteuerklassen Kind ist Beitrag Nr. 77
Author:
Leser am 30. November 2008 um 19:45
Kategorie:
Steuern
Trackback:
Trackback URI

Keine Kommentare »

Noch keine Kommentare.

Kommentar-RSS: RSS-Feed für Kommentare zu diesem Artikel.

Einen Kommentar hinterlassen

  

Andere Artikel