<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	>
<channel>
	<title>Kommentare zu: Lohnsteuerjahresausgleich Muster</title>
	<atom:link href="http://www.gehalt-und-besoldung.de/index.php/lohnsteuerjahresausgleich-muster/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.gehalt-und-besoldung.de/index.php/lohnsteuerjahresausgleich-muster/</link>
	<description>Lohn, Einkommen und Verdienst</description>
	<pubDate>Tue, 22 May 2012 06:49:41 +0000</pubDate>
	<generator>http://wordpress.org/?v=2.5.1</generator>
		<item>
		<title>Von: Leser</title>
		<link>http://www.gehalt-und-besoldung.de/index.php/lohnsteuerjahresausgleich-muster/#comment-757</link>
		<dc:creator>Leser</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Aug 2009 00:15:19 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.gehalt-und-besoldung.de/?p=163#comment-757</guid>
		<description>Muss der Ferienjobber sein Einkommen versteuern? 
Ferienjobs sind lohnsteuerpflichtig. Arbeitgeber können die Lohnsteuer mit pauschal 25 Prozent übernehmen. Allerdings darf die Tätigkeit dann maximal an 18 Tagen im Monat ausgeübt werden und das Entgelt nicht über 62 Euro pro Tag liegen. Unkomplizierter ist es, eine Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abzugeben. Verdient ein Ferienarbeiter über 400 Euro im Monat, behält der Arbeitgeber die Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag ein. Sofern der Jobber den steuerlichen Grundfreibetrag von 7834 Euro (für 2009) nicht überschreitet, bekommt er die abgeführten Abzüge beim Lohnsteuerjahresausgleich zurück.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Muss der Ferienjobber sein Einkommen versteuern?<br />
Ferienjobs sind lohnsteuerpflichtig. Arbeitgeber können die Lohnsteuer mit pauschal 25 Prozent übernehmen. Allerdings darf die Tätigkeit dann maximal an 18 Tagen im Monat ausgeübt werden und das Entgelt nicht über 62 Euro pro Tag liegen. Unkomplizierter ist es, eine Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abzugeben. Verdient ein Ferienarbeiter über 400 Euro im Monat, behält der Arbeitgeber die Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag ein. Sofern der Jobber den steuerlichen Grundfreibetrag von 7834 Euro (für 2009) nicht überschreitet, bekommt er die abgeführten Abzüge beim Lohnsteuerjahresausgleich zurück.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
</rss>

