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Lohnsteuer Kontoführungsgebühr

Gebühren für das Konto kann man bei der Steuererklärung unter Werbungskosten eintragen. Das Finanzamt erkennt dabei entweder einen Pauschalbetrag oder bei Einzelnachweis die entstendenen Kosten an.

Tags:Finanzamt, Werbungskosten, Steuererklärung, Lohnsteuer

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Info:
Lohnsteuer Kontoführungsgebühr ist Beitrag Nr. 460
Author:
Leser am 8. Juli 2009 um 15:22
Kategorie:
Steuern
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1 Kommentar »

  1. Leser

    Das Nachweisen ist nicht nötig, denn es gibt vom Finanzamt für das Führen eines Girokontos pauschal 16 Euro.

    #1 Kommentar vom 10. Juli 2009 um 09:20

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