Gebühren für das Konto kann man bei der Steuererklärung unter Werbungskosten eintragen. Das Finanzamt erkennt dabei entweder einen Pauschalbetrag oder bei Einzelnachweis die entstendenen Kosten an.
Tags:Finanzamt, Werbungskosten, Steuererklärung, Lohnsteuer
Leser
Das Nachweisen ist nicht nötig, denn es gibt vom Finanzamt für das Führen eines Girokontos pauschal 16 Euro.
#1 Kommentar vom 10. Juli 2009 um 09:20