Es gibt in Deutschland zur Zeit 86 Logopädieschulen und 8 Hochschulen mit Studienangebot. Die Logopädie beschäftigt sich mit Personen, deren Kommunikationsfähigkeit aufgrund verschiedener Ursachen gestört ist. Stottern, Lispeln, Heiserkeit, Sprachverlust nach einem Schlaganfall: es gibt viele Störungen der Sprache, der Stimme und des Sprechens, die Logopäden behandeln. Wichtig ist, dass dies frühzeitig geschieht, um negative Folgen zu verhindern oder möglichst gering zu halten. Sprachentwicklungsstörungen im Kindesalter etwa können zu Lese-Rechtschreib-Schwäche führen und damit die persönliche und berufliche Entwicklung hemmen.
Die Ausbildung zum Logopäden dauert 3 Jahre und wird durch das Gesetz über den Beruf des Logopäden geregelt. Die theoretische und praktische Ausbildung erfolgt in der vollen Verantwortung der Schule.
Die hohen theoretischen und praktischen Ansprüche in der Ausbildung stellen besondere Anforderungen an den Bewerber hinsichtlich seiner schulischen Leistungen und der Reife seiner Persönlichkeit, Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft. Ebenso sind eine gesunde und belastungsfähige Stimme, Musikalität, eine möglichst dialektneutrale Artikulation, flüssige unauffällige Rede, sehr gute laut- und schriftsprachliche Beherrschung der deutschen Sprache und normales Seh- und Hörvermögen Voraussetzungen. Der einfühlsame und angepaßte Umgang mit Patienten muß dem Bewerber leicht fallen.
Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung sind:
- vollendetes 18. Lebensjahr
- ärztliches Gesundheitszeugnis
- Voraussetzungen wie im Punkt 2 kurz beschrieben
- nur Erstausbildung
Am Ende der Ausbildung wird vor einem durch das Landesverwaltungsamt genehmigten Prüfungsausschuß eine staatliche Prüfung abgelegt. Die Prüfung umfaßt einen schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil. Mit der erfolgreich bestandenen Prüfung erhält der Absolvent ein Zeugnis und eine Erlaubnisurkunde zum Führen der Berufsbezeichnung “Logopäde” oder “Logopädin” vom Landesverwaltungsamt, einen Leistungsnachweis durch die Schule.
Tags:Logopäde, Studienangebot, Gesetz, Schule
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