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Krankenkasse Rentner

Jeder Rentner hat aus seiner Rente Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen, es sei denn, er ist nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Außer in wenigen Fällen (z. B. bei Ausübung einer Arbeitnehmertätigkeit während des Rentenbezugs) ist die Alterskasse verpflichtet, die Beiträge einzubehalten und direkt an die zuständige Krankenkasse abzuführen.

Die Höhe des Beitrages bemisst sich nach dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung oder dem Beitragssatz der landwirtschaftlichen Krankenkasse, wenn der Rentenbezieher dort versichert ist.

Tags:Rentner

« Ausbildungsvergütung Zahntechniker – Familienversicherung Krankenversicherung »

Info:
Krankenkasse Rentner ist Beitrag Nr. 145
Author:
Leser am 19. Januar 2009 um 11:20
Kategorie:
Versicherungen
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2 Kommentare »

  1. Klaus

    Gut zu wissen:
    Rund 76 Prozent der Senioren müssen ab 2009 wegen der Einführung des Gesundheitsfonds höhere Krankenkassenbeiträge zahlen.

    #1 Kommentar vom 10. Juni 2009 um 04:22

  2. Leser

    Das Themengebiet interessiert mich sehr, kannst Du evtl. konkreter erläutern, wie man zu weiteren Infos zu dem Thema gelangen kann?

    #2 Kommentar vom 30. November 2011 um 22:14

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