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KM Pauschale bei Schwerbehinderung

Ab Januar 2010 gibt es nun eine neue Regelung: Fallen die Betroffenen unter die Einkommensgrenze von etwa 1000 Euro, stehen ihnen monatlich 100 Euro für den Fahrdienst zur Verfügung - egal ob sie von einer Hilfsorganisation oder einem Taxi transportiert werden. Wer über mehr Einkommen verfügt, muss den Fahrdienst teilweise oder ganz selbst finanzieren.

Ein Problem der Pauschale sei nun, dass Betroffene, die das Geld mehrfach nicht aufbrauchen, Gefahr laufen, dass ihnen der Betrag gekürzt und nicht wieder erhöht wird.

Tags:Kilometerpauschale, Behinderte

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KM Pauschale bei Schwerbehinderung ist Beitrag Nr. 173
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Leser am 30. Januar 2009 um 03:44
Kategorie:
Steuern
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