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	<title>Kommentare zu: Kindesunterhalt bei Rente</title>
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	<description>Lohn, Einkommen und Verdienst</description>
	<pubDate>Tue, 22 May 2012 06:27:18 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Anonymous</title>
		<link>http://www.gehalt-und-besoldung.de/index.php/kindesunterhalt-bei-rente/#comment-770</link>
		<dc:creator>Anonymous</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Aug 2009 16:34:47 +0000</pubDate>
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		<description>Besteht das Einkommen eines alleinstehenden Rentners ausschließlich aus seiner Rente von zum Beispiel 1400 Euro netto im Monat, so gilt für ihn ein Pfändungsfreibetrag von 1109,60 Euro. 290,40 Euro seiner Rente können folglich gepfändet werden</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Besteht das Einkommen eines alleinstehenden Rentners ausschließlich aus seiner Rente von zum Beispiel 1400 Euro netto im Monat, so gilt für ihn ein Pfändungsfreibetrag von 1109,60 Euro. 290,40 Euro seiner Rente können folglich gepfändet werden</p>
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