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	<title>Kommentare zu: Kindergeld öffentlicher Dienst</title>
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	<description>Lohn, Einkommen und Verdienst</description>
	<pubDate>Tue, 22 May 2012 06:26:32 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Leser</title>
		<link>http://www.gehalt-und-besoldung.de/index.php/kindergeld-oeffentlicher-dienst/#comment-630</link>
		<dc:creator>Leser</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Aug 2009 14:32:46 +0000</pubDate>
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		<description>Änderungen beim Anspruch auf &lt;a href="http://www.gehalt-und-besoldung.de/index.php/tag/kindergeld/" rel="nofollow"&gt;Kindergeld&lt;/a&gt; können sich ergeben, wenn das Kind nach dem Ende der Schulzeit ein &lt;a href="http://www.gehalt-und-besoldung.de/index.php/tag/studium/" rel="nofollow"&gt;Studium&lt;/a&gt; oder eine andere Berufsausbildung beginnt. Grundsätzlich ist es so, dass Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt wird.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Änderungen beim Anspruch auf <a href="http://www.gehalt-und-besoldung.de/index.php/tag/kindergeld/" rel="nofollow">Kindergeld</a> können sich ergeben, wenn das Kind nach dem Ende der Schulzeit ein <a href="http://www.gehalt-und-besoldung.de/index.php/tag/studium/" rel="nofollow">Studium</a> oder eine andere Berufsausbildung beginnt. Grundsätzlich ist es so, dass Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt wird.</p>
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		<title>Von: Leser</title>
		<link>http://www.gehalt-und-besoldung.de/index.php/kindergeld-oeffentlicher-dienst/#comment-629</link>
		<dc:creator>Leser</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Aug 2009 14:31:56 +0000</pubDate>
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		<description>Der Anspruch auf Kindergeld bzw. auf den Kinderfreibetrag besteht bei erwachsenen Kindern, wenn sich diese in Ausbildung oder in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden und wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht mehr als 7.680 € pro Jahr betragen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der Anspruch auf Kindergeld bzw. auf den Kinderfreibetrag besteht bei erwachsenen Kindern, wenn sich diese in Ausbildung oder in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden und wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht mehr als 7.680 € pro Jahr betragen.</p>
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