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Kindergeld öffentlicher Dienst

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Tags:Kindergeld, öffentlicher Dienst

« Bildungsurlaub Auszubildende – Berechnung Gebühren Steuerberater »

Info:
Kindergeld öffentlicher Dienst ist Beitrag Nr. 283
Author:
Leser am 20. Juni 2009 um 08:13
Kategorie:
Berufe
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2 Kommentare »

  1. Leser

    Der Anspruch auf Kindergeld bzw. auf den Kinderfreibetrag besteht bei erwachsenen Kindern, wenn sich diese in Ausbildung oder in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden und wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht mehr als 7.680 € pro Jahr betragen.

    #1 Kommentar vom 05. August 2009 um 16:31

  2. Leser

    Änderungen beim Anspruch auf Kindergeld können sich ergeben, wenn das Kind nach dem Ende der Schulzeit ein Studium oder eine andere Berufsausbildung beginnt. Grundsätzlich ist es so, dass Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt wird.

    #2 Kommentar vom 05. August 2009 um 16:32

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