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Kinderfreibetrag Steuererklärung

Als Arbeitnehmer erhält man entweder Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag sowie einen Betreuungsfreibetrag, je nachdem was günstiger ist für dei Berechnung der Steuern. Die Günstigerprüfung wird vom zuständigen Finanzamt am Jahresende bei der Einkommensteuererklärung durchführt und zugunsten des Steuerbürgers festgestellt. Stellt das FA fest, daß der Kinderfreibetrag und Betreuungsfreibetrag günstiger für den Arbeitnehmer war, wird dieser bei der Steuerfestsetzung berücksichtigt und das Kindergeld gegengerechnet.

Tags:Steuererklärung, Kinderfreibetrag, Steuern, Arbeitnehmer, Finanzamt

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Info:
Kinderfreibetrag Steuererklärung ist Beitrag Nr. 109
Author:
Leser am 17. Januar 2009 um 17:24
Kategorie:
Steuern
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3 Kommentare »

  1. Peter

    Seit dem 01.01.2009 ist der Freibetrag für Kinder auf 6000 Euro gestiegen.

    #1 Kommentar vom 13. Februar 2009 um 15:48

  2. Leser

    Ab Januar 2009 erhält eine Familie mit bis zu zwei Kindern jeweils 164 Euro monatlich statt bisher 154 Euro. Für das dritte Kind erhält eine Familie dann 170 Euro und ab dem vierten Kind 195 Euro Kindergeld. Außerdem steigt der jährliche Kinderfreibetrag, und zwar um 216 Euro von derzeit 3648 auf 3864 Euro im Jahr.

    #2 Kommentar vom 05. August 2009 um 16:35

  3. Leser

    Die CDU Frauen fordern eine bessere Altersversorgung und einen höheren steuerlichen Kinderfreibetrag von 8004 statt 6024 Euro.

    #3 Kommentar vom 07. September 2009 um 20:44

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