Mit der Entfernungspauschale, im Volksmund Pendlerpauschale, werden im deutschen Einkommensteuerrecht die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte pauschaliert. Hier können 30 Cent pro gefahrenen Kilometer angesetzt werden und sobald man eine Fahrgemeinschaft besitzt und konstant einen Mitfahrer hat, gibt es außerdem noch Extrazuschüsse. Man darf sie nur noch ab einem Kilometeraufwand von mindestens 20 Kilometern anwenden. Alle Personen, die einen recht kurzen Weg zur Arbeitsstätte haben, gehen somit leer aus. Seit 2007 hat der Fiskus Fahrtkosten zur Arbeitsstelle erst ab dem 21. Entfernungskilometer anerkannt. Nach dem Bundesfinanzhof und mehreren Finanzgerichten hält auch das Bundesverfassungsgericht diese Kürzung für verfassungswidrig. Rückwirkend zum 1. Januar 2007 gilt nun wieder das ursprüngliche Gesetz.
Tags:Steuern sparen, Kilometergeld, Kilometerpauschale, Lohnsteuererklärung
Felix
Ich fahre täglich mit dem Fahrrad zur Arbeitsstätte, wie hoch ist der Kilometersatz für die Steuererklärung ?
#1 Kommentar vom 13. Februar 2009 um 15:23
admin
Links zum Thema
http://de.wikipedia.org/wiki/Entfernungspauschale
http://www.steuerlexikon-online.de/Kilometerpauschale.html
http://www.pendlerrechner.de
#2 Kommentar vom 08. Juni 2009 um 22:32