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Tags:Einkommensteuererklärung, Kilometerpauschale
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Arbeitnehmer, die mit einer Fahrgemeinschaft zur Arbeit fahren, können mehr als 4500 Euro Kilometerpauschale bei den Werbungskosten für ihre Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit geltend machen. Das hat das Bundesfinanzministerium klargestellt. (BMF-Schreiben mit AZ: IV C 5 - S 2351 - 60/06).
#1 Kommentar vom 24. August 2009 um 03:50