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Kilometerpauschale beim Lohnsteuerjahresausgleich

Wer mit dem Auto zur Arbeit fährt, bekommt die höchste Pauschale mit 0,30 Cent je Kilometer. Diese wird unter Werbungskosten als Betriebsausgabe abgerechnet. Wenn man beispielsweise noch jemanden täglich mit seinem PKW mitnimmt, gibt es nochmal 2 Cent dazu. Bei der Steuererklärung muss man darauf achten, dass der kürzeste Weg zur Arbeit angegeben wird, das Finanzamt prüft sowas heutzutage mit einer Computersoftware nach. Die Kilometerpauschale macht in in der Lohnsteuererklärung einen richtigen Batzen Geld aus, der erstattet werden kann, deshalb sollte man diesen nie verschenken.

Tags:Lohnsteuererklärung, Lohnsteuerjahresausgleich, Kilometerpauschale, Pauschale

« Einkommensteuer heiraten – Auto Versicherungsvergleich »

Info:
Kilometerpauschale beim Lohnsteuerjahresausgleich ist Beitrag Nr. 107
Author:
Leser am 17. Januar 2009 um 21:09
Kategorie:
Steuern
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