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	<title>Kommentare zu: Höhe Eigenheimzulage Hauskauf</title>
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	<description>Lohn, Einkommen und Verdienst</description>
	<pubDate>Tue, 22 May 2012 06:00:03 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Leser</title>
		<link>http://www.gehalt-und-besoldung.de/index.php/hoehe-eigenheimzulage-hauskauf/#comment-2972</link>
		<dc:creator>Leser</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 15 Jan 2011 09:58:51 +0000</pubDate>
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		<description>Bis zu 32.720 Euro Zuschuss vom Staat für den Hausbau gab es bis 2005 für eine vierköpfige Familie. Das waren noch schöne Zeiten.

Wer es noch nicht weiß - Die Eigenheimzulage wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr neu gewährt. Wurde die Wohnung zwischen 1. Januar 2004 und 31. Dezember 2005 angeschafft oder hergestellt, so beträgt die Eigenheimzulage jährlich 1 % der Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten der Wohnung mit einer Obergrenze von 1.250 € pro Jahr, zuzüglich 800 € für jedes Kind.

Wurde die Wohnung vor dem 1. Januar 2004 angeschafft oder hergestellt, so beträgt die Eigenheimzulage jährlich 5 % der Herstellungskosten der Wohnung mit einer Obergrenze von 2.556 € für Neubauten bzw. 2,5 % der Anschaffungskosten der Wohnung mit einer Obergrenze von 1.278 € für Altbauten, in beiden Fällen zuzüglich 767 € für jedes Kind.

Quelle: Wikipedia

Alternative bietet Wohnriester - Besserverdienende kommen in einem Zulagenzeitraum von 20 bis 30 Jahren auf Zuschüsse von 20.000 bis 30.000 Euro. Im Gegensatz zur Eigenheimzulage werden vor allem jene Arbeitnehmer gefördert, die sich Immobilieneigentum aufgrund ihres Einkommens tatsächlich leisten können, so schreibt es der Anbieter "HypothekenDiscount".</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Bis zu 32.720 Euro Zuschuss vom Staat für den Hausbau gab es bis 2005 für eine vierköpfige Familie. Das waren noch schöne Zeiten.</p>
<p>Wer es noch nicht weiß - Die Eigenheimzulage wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr neu gewährt. Wurde die Wohnung zwischen 1. Januar 2004 und 31. Dezember 2005 angeschafft oder hergestellt, so beträgt die Eigenheimzulage jährlich 1 % der Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten der Wohnung mit einer Obergrenze von 1.250 € pro Jahr, zuzüglich 800 € für jedes Kind.</p>
<p>Wurde die Wohnung vor dem 1. Januar 2004 angeschafft oder hergestellt, so beträgt die Eigenheimzulage jährlich 5 % der Herstellungskosten der Wohnung mit einer Obergrenze von 2.556 € für Neubauten bzw. 2,5 % der Anschaffungskosten der Wohnung mit einer Obergrenze von 1.278 € für Altbauten, in beiden Fällen zuzüglich 767 € für jedes Kind.</p>
<p>Quelle: Wikipedia</p>
<p>Alternative bietet Wohnriester - Besserverdienende kommen in einem Zulagenzeitraum von 20 bis 30 Jahren auf Zuschüsse von 20.000 bis 30.000 Euro. Im Gegensatz zur Eigenheimzulage werden vor allem jene Arbeitnehmer gefördert, die sich Immobilieneigentum aufgrund ihres Einkommens tatsächlich leisten können, so schreibt es der Anbieter &#8220;HypothekenDiscount&#8221;.</p>
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