Ferienjobs helfen vielen Schülern, langgehegte Wünsche zu verwirklichen. Die ohnehin nicht gerade verwöhnten Kinder aus Hartz-IV-Familien haben es dabei sehr viel schwerer: Sie müssen sich in besonderer Bescheidenheit üben. Denn das meist steuer- und abgabenfrei bleibende Ferienjob Einkommen muss angegeben werden, wenn die Eltern Arbeitslosengeld II beziehen und ihre Kinder mit ihnen zusammen in einem Haushalt leben. Die Familie bildet dann eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft, in der alle füreinander einstehen müssen. Bei dem Lohn aus dem Ferienjob handele es sich “um Einkommen, das der Bedarfsgemeinschaft zufließt”, genauso etwa wie die Ausbildungsvergütung, wenn eines der im Haushalt lebenden Kinder eine Lehre absolviert, erklärt Ottmar Schader, Sprecher der für Hartz IV zuständigen Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung München. Quelle: sueddeutsche.de
Tags:Einkommen, Hartz IV, Arbeitslose, Nebenjob
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