Die Ein-Prozent-Pauschale
Das geschieht nach der Ein-Prozent-Pauschale. Monatlich wird ein Prozent des Brutto-Listenpreises des Herstellers für die Besteuerung angesetzt. Der Brutto-Listenpreis ist die auf volle 100 Euro abgerundete unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, und zwar zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs. Darin enthalten sind auch die Umatzsteuer und die Kosten für Sonderausstattungen wie Klimaanlage oder Navigationssystem.
Freiberufler, Einzelunternehmer und ähnliche Berufsgruppen können die Ein-Prozent-Pauschale nur dann weiter in Anspruch nehmen, wenn sie dem Finanzamt lückenlos und glaubhaft belegen, dass ihr Fahrzeug zu mehr als 50 Prozent dienstlich genutzt wird. Ein Fahrtenbuch ist dabei nicht zwingend erforderlich, dürfte für viele aber die praktikabelste Lösung sein.
Einzelabrechnung
Wer nachweisen kann, dass er seinen Dienstwagen nur für ganz wenige private Fahrten benötigt, braucht auch nur diesen Anteil zu versteuern. Dabei kommt er in der Regel günstiger weg als mit der Ein-Prozent-Pauschale. In diesm Fall ist jedoch unbedingt ein lückenlos geführtes Fahrtenbuch nötig.
Leser
Das gilt doch nur für Selbstständige nich tfür den Privatman oder ?
#1 Kommentar vom 01. Juli 2009 um 01:28