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Fahrtkosten Steuerfreibetrag

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Tags:Freibetrag, Einkommensteuer, Steuerfreibetrag, Formular, Fahrtkosten

« Einspruch Texte Finanzamt – Arbeitsplatzwechsel gleich Versetzung »

Info:
Fahrtkosten Steuerfreibetrag ist Beitrag Nr. 277
Author:
Leser am 20. Juni 2009 um 17:29
Kategorie:
Steuern
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2 Kommentare »

  1. Leser

    Arbeitnehmer die täglich eine weite Fahrtstrecke zum Arbeitsplatz zurücklegen, können nach dem abgelaufenen Kalenderjahr über ihre Steuererklärung einen Teil der Fahrtkosten zurück erstattet bekommen.

    #1 Kommentar vom 09. August 2009 um 16:35

  2. Leser

    Man kann auch am Anfang des Jahres einen Lohnsteuerfreibetrag berechnen lassen und dadruch monatlich mehr. Das hat sich bei mir mit fast 160 Euro netto im Monat ausgewirkt. Ich bekomme dadurch zwar bei der Steuererklärung weniger wieder, aber ich gebe damit dem Finanzamt auch keinen zinslosen Kredit.

    #2 Kommentar vom 08. Oktober 2010 um 15:55

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