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Tags:Steuererklärung, Kilometerpauschale, Behinderte, Werbungskosten, Fahrtkosten
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Die Pendlerpauschale von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer gilt nicht für behinderte Menschen. Sie können mehr absetzen. Auf die Behandlung der Pendlerpauschale bei behinderten Menschen geht jetzt ein Anwendungserlass zur Pendlerpauschale ein, den das Bundesfinanzministerium aktuell veröffentlicht hat (Az. IV C 5 - S 2351/09/10002).
#1 Kommentar vom 10. Oktober 2009 um 18:35