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Existenzgründung Mini GmbH - Zuschüsse vom Staat

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem Gründungszuschuss und weiteren Informationen für Existenzgründer und Unternehmer. Der Start in die Selbstständigkeit ist zu Beginn oft von finanziellen Hürden begleitet. Der Gründungszuschuss für ALG1 Empfänger, die eine Existenzgründung anstreben, soll hier erleichternd wirken. Gezahlt wird der Gründungszuschuss in den ersten neun Monaten nach der Existenzgründung, allerdings muss der Gründungszuschuss vor dem Gründungsdatum beantragt werden, weil man sonst seinen Anspruch verspielt.

Bei der Agentur für Arbeit bekommt man die Antragsformulare für den Gründungszuschuss. Hierbei ist wichtig, dass bei der Abholung der „Tag der Antragsstellung“ auf dem Formular vermerkt und bestätigt wurde. Dieses Datum ist der Nachweis, dass man vor der Gründung den Antrag auf Gründungszuschuss gestellt hat. Neben dem ausgefüllten Formular muss man Unterlagen, wie beispielsweise den Businessplan, Lebenslauf, Gewerbeanmeldung, einen Nachweis über einen Besuch eines Existenzgründer Seminars und eine fachkundige Stellungnahme, in der die Geschäftsidee auf die Wahrscheinlichkeit des Erfolgs beurteilt wird, abgeben. Um den Gründungszuschuss zu erhalten, ist der Businessplan unerlässlich. Darin werden die Geschäftsidee und die Umsetzungspläne detailiert beschrieben. Es gibt extra auf den Antrag von Gründungszuschuss zugeschnittene Businessplan-Vorlagen. Außerdem muss der Antrag auf Gründungszuschuss noch mit fachlichen und/oder kaufmännischen Nachweisen ergänzt werden.

Bereits bei der Antragsstellung von Gründungszuschuss muss man sich für eine Unternehmensform entschieden haben. Einige Gründer warten auf die sogenannte Mini GmbH, die im Laufe des Jahres 2008 kommen soll. Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ist ein Synonym für die Mini GmbH. Wahrscheinlich kann man auch als Gründer einer Unternehmergesellschaft den Gründungszuschuss erhalten, was auf dem Weg in die Selbstständigkeit für die künftigen Unternehmer günstig wäre.

Falls der Gründungszuschuss bewilligt wird, erhält man ein dreiviertel Jahr monatlich den Gründungszuschuss in Höhe des bisherig bezogenen ALG1 plus 300 Euro. Danach kann die Agentur für Arbeit nach einer Überprüfung für weitere sechs Monate einen Gründungszuschuss von 300 Euro bewilligen. Gedacht ist die Verlängerung des Gründungszuschusses insbesondere für die Zahlung von Kranken- und Rentenversicherung. ALG2 Empfänger haben keinen Anspruch auf Gründungszuschuss, sondern auf das Einstiegsgeld, auch wenn kein rechtlich gesicherter Anspruch darauf besteht. Der Antrag auf das Einstiegsgelds verläuft sehr ähnlich wie beim Gründungszuschuss.

Tags:Förderung, Unternehmer

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Info:
Existenzgründung Mini GmbH - Zuschüsse vom Staat ist Beitrag Nr. 265
Author:
Leser am 12. Juni 2009 um 16:30
Kategorie:
Berufe
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