Auch für 2009 hat das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgericht die Pendlerpauschale wieder voll in Kraft gesetzt. Wer mit seinem Auto täglich zur Arbeit fährt, bekommt nach der alten Regelung bereits ab dem ersten Kilometer die Entfernungspauschale und nicht erst ab dem 21. Kilometer. Ich habe bereits meinen geänderten Steuerbescheid bekommen und das Geld vom Finanzamt wurde bereist überwiesen. Da ich alleinerziehend bin und täglichg 15 Kilometer pendeln muß, bin ich auf das Geld voll angewiesen und viele andere Bundesbürger auch.
Tags:Auto, Finanzamt, Entfernungspauschale, Geld, Steuererklärung
Letzte Kommentare