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Einspruch gegen den Steuerbescheid mit Begründung
Vorname Name
>Vorname Ehemann/Name Ehemann<
Straße
PLZ/Ort
An das
Finanzamt . . . . . . . . . . . . . . . .
Straße
PLZ/Ort
Ort, Datum
Steuernummer ………
Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid
für das Jahr……… vom………..
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege(n) ich/wir form- und fristgerecht Einspruch ein gegen den oben genannten Steuerbescheid.
Den Einspruch begründe(n) ich/wir wie folgt.
………………..
Für eine Bestätigung des Eingangs des Einspruchs wäre(n) ich/wir Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
#1 Kommentar vom 20. Juni 2009 um 17:22
per
Widerspruch bringt keinen Zahlungsaufschub
Sollte Ihr Steuerbescheid eine Nachzahlung ausweisen, müssen Sie auch zahlen, wenn Sie Widerspruch eingelegt haben. Denn durch den Widerspruch wird der durch den Bescheid ausgelöste Verwaltungsakt nicht außer Kraft gesetzt.
#2 Kommentar vom 20. Juni 2009 um 17:24