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	<title>Kommentare zu: Doppelte Haushaltsführung im Studium</title>
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	<description>Lohn, Einkommen und Verdienst</description>
	<pubDate>Fri, 10 Feb 2012 14:44:32 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Leser</title>
		<link>http://www.gehalt-und-besoldung.de/index.php/doppelte-haushaltsfuehrung-im-studium/#comment-1127</link>
		<dc:creator>Leser</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 10 Oct 2009 13:34:55 +0000</pubDate>
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		<description>Der Bundesfinanzhof hatte mit Urteilen vom 5.3.2009, VI R 58/06 und VI R 23/07, unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung auch dann vorliegen kann, wenn der Steuerpflichtige, der bisher nur am Beschäftigungsort einen Haushalt geführt hat, seinen Lebensmittelpunkt aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und die bisherige oder eine neue Wohnung am Beschäftigungsort aus beruflichen Gründen als Zweitwohnung nutzt (sog. Wegzugsfall).</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesfinanzhof hatte mit Urteilen vom 5.3.2009, VI R 58/06 und VI R 23/07, unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung auch dann vorliegen kann, wenn der Steuerpflichtige, der bisher nur am Beschäftigungsort einen Haushalt geführt hat, seinen Lebensmittelpunkt aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und die bisherige oder eine neue Wohnung am Beschäftigungsort aus beruflichen Gründen als Zweitwohnung nutzt (sog. Wegzugsfall).</p>
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