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Bewirtungskosten versteuern

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Tags:Steuern

« Steuerberatungskammer Hannover – Gehalt Gymnasiallehrer »

Info:
Bewirtungskosten versteuern ist Beitrag Nr. 523
Author:
Leser am 29. August 2009 um 13:45
Kategorie:
Steuern
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1 Kommentar »

  1. Leser

    Betrieblich veranlasste Bewirtungskosten können leider nicht vollständig als Betriebsausgabe geltend machen. Besonders dann, wenn Sie mehrere Geschäftspartner oder Kunden bewirtet haben, und nun von der hohen Rechnung nur 70 Prozent Betriebsausgabe sind.

    #1 Kommentar vom 07. September 2009 um 20:43

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