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Tags:Gehaltstarife, Ausland, Beamte, Vergütung
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Bei der Tätigkeit im Ausland gibt es einen Auslandszuschlag. Weitere Zulagen hängen von den individuellen und persönlichen Verhältnissen ab wie beispielsweise verheiratet, Kinder, eigener Hausstand etc. ! Näheres regelt § 55 Auslandszuschlag BBesG.
#1 Kommentar vom 27. Februar 2011 um 22:23