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Aufstockerproblematik durch Mindestlohn nicht gelöst

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit: „Wer behauptet, mit einem flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro seien die Probleme der Menschen mit geringem Einkommen gelöst, der beweist nur eines:

Dass er von der Materie keine Ahnung hat und in Wahlkampfzeiten eiskalt mit den Hoffnungen der Menschen spielt“, sagte heute (05. Mai 2010) der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. „Ein flächendeckender Mindestlohn allein löst das Problem nicht: Nehmen wir eine Familie mit zwei kleinen Kindern. Sie haben bei einem angenommenen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde 1326 Euro brutto zur Verfügung und hätten noch immer einen Anspruch auf Aufstockung von rund 600 Euro. Bei einem Kind wären es immer noch rund 480 Euro. Guntram Schneider sollte sich in die Fakten einarbeiten, statt mit populistischen Forderungen unseriösen Wahlkampf zu betreiben.“

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW)
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Tel: (02 11) 855 - 5
Fax: (02 11) 855 - 3127
E-Mail: info@mags.nrw.de
URL: http://www.mags.nrw.de

Tags:Mindestlohn, NRW, Lohn

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Aufstockerproblematik durch Mindestlohn nicht gelöst ist Beitrag Nr. 536
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Leser am 5. Mai 2010 um 22:55
Kategorie:
News
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