Wer eine Solaranlage baut, kann auch Steuern sparen. Allerdings sind die Regelungen für Abschreibungsfristen bei Solaranlagen etwas widersprüchlich. Laut Afa-Tabellen (Absetzung für Abnutzung) können Solaranlagen in 10 Jahren gewinnmindernd abgesetzt werden, Fotovoltaikanlage in 20 Jahren. Aber jede Fotovoltaikanlage ist gleichzeitig eine Solaranlage. Daher könnte auch in 10 Jahren abgeschrieben werden. Jedoch bestehen die meisten Finanzämter zur Zeit auf einer Abschreibungsfrist von 20 Jahren. Die Anschaffungskosten können dann anteilig über 20 Jahre als Ausgaben geltend gemacht werden.
Tags:Solaranlage, Einkommensteuer, Abschreibung, Photovoltaik, Afa
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