Die Abgeltungssteuer gilt fest ab dem Jahr 2009 und wird mit mindestens 25% berechnet, zuzüglich des Solidaritätszuschlages sowie eventuell der Kirchensteuer. Der Höchstsatz liegt bei 28%, und die neue Abgeltungssteuer wird auf Kapitalerträge aus Zinsen, Dividenden sowie Erträgen aus Investmentfonds berechnet. Die Kreditinstitute sind dazu verpflichtet die anteilige Quellensteuer bei Fälligkeit umgehend an das Finanzamt abzuführen, wobei Anleger wie bisher die Möglichkeit haben einen Freistellungsauftrag bei der zuständigen Bank zu stellen.
Die Steuer wird dabei nach dem festen Steuersatz berechnet, oder wahlweise nach dem persönlichen Steuersatz. Vorteilhaft ist dies vor allem für Personen die über ein geringes Einkommen verfügen, und diese werden somit nicht mit einer zu hohen Steuer belastet. Entstandene Verluste werden von der zuständigen Bank verrechnet, indem die positiven und negativen Einkünfte gegenübergestellt werden. Bei einem bleibenden Verlust wird dies vom Kreditinstitut bescheinigt, und kann mit den Kapitaleinkünften des laufenden Jahres bei anderen Banken, oder mit den Kapitaleinkünften in den Folgejahren verrechnet werden.
Vorteilhaft ist die neue Abgeltungssteuer vor allem für Personen die über einen individuellen Grenzeinkommenssteuersatz von mehr als 25% verfügen. Die Abgeltungssteuer umgehen bzw. die Abgeltungssteuer sparen sollten vor allem die Anleger die aus ihrem angelegten Geld einen größtmöglichen Gewinn erzielen möchten. Mit den richtigen Tipps und Tricks ist es möglich die Steuer zu minimieren, oder vollkommen zu umgehen.
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