Folglich darf die zuständige Arge die Prämie bei der Berechnung des ALG II als Einkommen bedarfsmindernd berücksichtigen. Zu dieser Entscheidung kam das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az.:L 20 B (weiterlesen…)
Folglich darf die zuständige Arge die Prämie bei der Berechnung des ALG II als Einkommen bedarfsmindernd berücksichtigen. Zu dieser Entscheidung kam das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az.:L 20 B (weiterlesen…)
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